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Grundrechte und Grundsicherung
von Prof. Dr. Peter Grottian Soviel Erfolg
und Niederlage zugleich mit den sozialen Grund- und Menschenrechten wie in den
letzten Jahren war wohl noch niemals in der Geschichte der Bundesrepublik.
Auf der einen Seite wirkten die Sozialproteste gegen die Hartz-Gesetze wie
eine Zündschnur: Zerlegungsprozeß der SPD, schwankende Öffentlichkeit,
Linkspartei, sozialpolitischer Widerstand nicht gekannten Ausmaßes mit dem
Ergebnis, daß eine neoliberale Politik so einfach nicht mehr durchsetzbar
ist selbst die CDU redet von sozialen Grundrechten. Auf der anderen
Seite erwies sich die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik à la Hartz &
Co. als das bisher größte politische Disziplinierungs- und soziale
Enteignungsprojekt mit weitreichenden Konsequenzen. Und es wird weiterbetrieben,
jetzt großkoalitionär.
Der Kern der sozialen Menschenrechte, die schon in den politischen
angelegt sind, besteht darin, daß alle Menschen frei von
Angst leben können, aufrechten Ganges auch dann, wenn sie
erwerbstätig oder erwerbslos sind. Jede und jeder müssen
eigenständig und angemessen an den gesellschaftlich erbrachten
Gütern und Dienstleistungen, am gesellschaftlichen Reichtum
teilhaben, damit Bedingungen entstehen können, die erst
dazu befähigen, an demokratischen Verfahren teilzunehmen.
Demgegenüber blockiert und verhindert der sozialpolitische
Kurswechsel die Entfaltung der Demokratie. Die materiellen und
institutionellen Voraussetzungen für politische Partizipation
und die selbstbestimmte Mitwirkung aller Bürgerinnen und
Bürger müssen sozialstaatlich angelegt und gesellschaftlich
geschaffen werden. Selbstverständlich hätten solche
Bedingungen ebenso für die hier lebenden Migrantinnen und
Migranten zu gelten. Bürgerliche und politische Menschenrechte
sind mit den wirtschaftlichen und sozialen untrennbar verbunden.
Hier geht es um den Zusammenhang von Freiheit und Gleichheit.
Aber von einem politischen System, das beides gewährleistet,
sind wir heute unter den neoliberal vollstreckten Imperativen
einer globalisierten Ökonomie weit entfernt.
Es ist die sozialpolitische Herausforderung
des 21. Jahrhunderts, ein Gesundheitssystem, eine angemessene Alterssicherung,
Bildung, selbstbestimmte, befriedigende Arbeit, eine kommunale soziale Infrastruktur
für alle bereitzustellen. Ob das gelingt, ist eine offene Frage. Denn anscheinend
sind wir und das ist das Neue an der gegenwärtigen Situation
mit dem politischen Willen konfrontiert, die Verarmung immer größerer
Teile der Gesellschaft hinzunehmen und sie von den menschenrechtlichen Versprechen
des Grundgesetzes auszunehmen. Wer sich dagegen behaupten will, braucht einen
klaren analytischen Blick auch für weltweite wirtschaftliche Zusammenhänge
und die aus ihnen erwachsende Not eines großen Teils der Erdbevölkerung.
Staatliche Sozialpolitik in ihrer bürokratisierten Form, wie wir sie
bisher kannten, war in der Verkopplung von Lohnarbeit und sozialer Absicherung
entscheidend abhängig von endloser Kapitalakkumulation, vom ökologisch
höchst zweifelhaften fortwährenden Reichtumszuwachs. Der Sozialstaat
selbst schafft keinen Wohlstand. Er ist eine Variable der ökonomischen Entwicklung
und der darin enthaltenen sozialpolitischen Spielräume. Um diesen verhängnisvollen
Zusammenhang aufzulösen und die Entfaltung von Demokratie und Menschenrechten
aus der Abhängigkeit von kapitalistischen Renditeerwartungen und deren weltweit
gewaltsamer Durchsetzung zu befreien, ist eine andere Sozialpolitik mit dem Ziel
einer Grundsicherung für alle vonnöten. Wie könnte eine
solche Grundsicherung aussehen? Der Sockelbetrag, den jede Person erhält,
unabhängig von der Lage der öffentlichen Kassen, muß so hoch sein,
daß er ein Leben ohne Not gestattet und Partizipation am gesellschaftlichen
Leben ermöglicht, also jedenfalls höher als das gegenwärtige Arbeitslosengeld
II. Eben weil er allen zusteht und durch individuellen Rechtsanspruch verbürgt
ist, verletzt es nicht die persönliche Würde, ihn zu beziehen. Das ist
ein entscheidender Unterschied zur Sozialhilfe. Soweit die lokalen Lebensbedingungen
differieren, wird der Sockelbetrag angepaßt. Unabhängig vom Grundeinkommen
bleibt ein Rechtsanspruch auf zusätzliche staatliche Hilfe in besonderen
Notlagen bestehen. Und wie realisieren wir wozu die vorherrschende
neoliberale Politik offenkundig außerstande ist das Menschenrecht
auf Arbeit? Hier soll das Prinzip gelten: Sich selbst eine Arbeit geben. Den Arbeitsmarkt
von unten dynamisieren. Konkret: Erwerbsfähigen und Erwerbswilligen
werden auf unkonventionelle Weise Arbeitsplätze für zehn Euro pro Stunde
angeboten. Diejenigen, die brachliegende Arbeit tun wollen, können sich selbst
einen Arbeitsplatz entlang ihren Qualifikationen, Wünschen, Motivationen
und Möglichkeiten suchen, wählen, finden oder erfinden. Sie bestimmen
über Inhalt und Form ihrer Erwerbstätigkeit selbst nicht unberechenbare
Marktmacht und eine kafkaesk verstellte Bürokratie. Mit entsprechenden beruflichen
Voraussetzungen können sie in der Betreuung von alten und behinderten Menschen,
von Schülern und Kindern, in Stadtteil-, Ökologie-, Forschungs-, Bildungs-
oder Kulturprojekten arbeiten. Gruppen, Initiativen, Vereine, können diese
Arbeitsplätze vorschlagen, dürfen auch dafür werben. Groß-
und Mittelbetriebe sind von dem Programm grundsätzlich ausgeschlossen. Wer
eine Arbeit aufnehmen will, schließt einen Arbeitsvertrag über Teil-
oder Vollarbeitszeit, der zunächst auf drei Jahre begrenzt ist. Die Arbeitsverträge
müssen den Mindestnormen der Europäischen Sozialcharta entsprechen.
Die genannten zehn Euro pro Stunde sind der Mindestlohn. Das Programm
will Erwerbslose oder schlecht beschäftigte Personen ermutigen, sich selbst
etwas zuzutrauen, selbst nach Erwerbsarbeit zu suchen und Neugier auf möglicherweise
ungewohnte Tätigkeitsfelder zu entwickeln. Wenn diejenigen, die gesellschaftlich
entlohnte Arbeit suchen, selbst aktiv werden das ist unsere Annahme ,
dann werden ihre erfolgreichen Beispiele andere mitziehen. Der Arbeitsvertrag
wird zur Regelungsinstanz dieses Programms. Das bedeutet: Ein formell korrekt
abgeschlossener regulärer Arbeitsvertrag ist der »Ausweis« für
die Arbeitsagentur, die nur ein formelles Prüfungsrecht hat (Arbeitsaufnahme,
korrekte Ausformulierung des Arbeitsvertrages) und danach die gesellschaftliche
Finanzierung auslöst. Um dieses Programm zu verwirklichen, sind
zwei Stufen vorstellbar. Auf der ersten Stufe probieren Erwerbslose bei vollem
Gehalt für drei Monate einen Arbeitsplatz aus. Sie erhalten zudem einen Qualifizierungszuschuß,
der ihnen hilft, sich von Beratungsagenturen unterstützen zu lassen. Die
Beratungsagenturen machen im Konsens mit dem Arbeitswilligen und dem Projekt,
bei dem er arbeiten will, Vorschläge für die Zukunft des Arbeitsplatzes,
die Qualifikationserfordernisse und die Art der Fortbildung. Als Beratungsagenturen
können ehrenamtliche lokale Gremien, private Institute, Handwerkerzusammenschlüsse,
Arbeits-, Jugend- oder Sozialämter sein. Sie sind die Joblotsen mit Kompetenz
und Überzeugung, aber ohne die Marterwerkzeuge negativer Sanktionen. Zweite
Stufe: Auf drei Jahre begrenzt werden für den Einstieg in den Beruf öffentliche
Mittel zur Verfügung gestellt. Das ist finanzierbar und zwar sofort!
Das Programm ist nur sinnvoll, wenn es von vorn herein ausreichend dimensioniert
wird, um wenigstens ein bis zwei Millionen Erwerbslosen eine Chance zu eröffnen.
Wenn deren Verdienste im Durchschnitt zumindest um 15 000 Euro im Jahr über
dem Alg II lägen, sind dafür 15 bis 30 Milliarden Euro öffentlich
aufzubringen. Gewiß ist, daß die Kosten viel niedriger sein werden
als diejenigen, die rund um die Erwerbslosigkeit anfallen. Erwerbsarbeit der neuen
Vielfältigkeit ist selbst rechnerisch das mit Abstand günstigste Programm.
Fast 40 Prozent der Ausgaben würden durch Steuern, Sozialbeiträge, Mehrwertsteuern
und andere Abgaben (nach derzeitigen Sätzen) an die öffentlichen Haushalte
zurückfließen. Arbeits- und Sozialämter könnten teilweise
abgeschafft werden. Zuvor könnten sie aber noch daran mitwirken, das vorhandene
Volumen an Erwerbsarbeit neu zu verteilen. Die von Unternehmern und Politikern
geforderte Arbeitszeitverlängerung ist angesichts der Massenarbeitslosigkeit,
der technischen Neuerungen und der dadurch gestiegenen Produktivität pervers.
Vielmehr besteht die Notwendigkeit, durch Verkürzung der Arbeitszeit neue
Arbeitsplätze zu schaffen, zum Beispiel durch eine staatlich flankierte Verkürzung
der Wochen- und Tagesarbeitszeit, Förderung freiwilliger Teilzeitarbeit,
besondere Förderung von Teilzeitarbeit für junge Paare oder Vorruhestandsregelungen.
Den größten Erfolg versprechen nach wie vor radikale Arbeitszeitverkürzungen
mit differenziertem Lohnausgleich und gleichzeitiger staatlicher Steuerentlastung
für diejenigen, die wenig verdienen. Das Problem besteht aber aktuell darin,
daß Arbeitgeber und Gewerkschaften wenig daran interessiert sind, die Arbeitslosigkeit
zum zentralen Gegenstand der Tarifverhandlungen zu machen. Wer über
eine Verteilung gesellschaftlich notwendiger und wünschenswerter Arbeit redet,
darf die Potentiale, die in einer Geschlechterdemokratie stecken, nicht unerwähnt
lassen. Ein realistisches Verständnis von Arbeit meint neben Erwerbsarbeit
auch Hausarbeit, Erziehungsarbeit und vielfältige Formen soziokultureller
Arbeit. Solche Arbeit wird aber nicht gefördert, sondern geradezu bestraft.
Erst wenn Geschlechterdemokratie als demokratische Produktivkraft entdeckt wird,
kann sie ihre mögliche gesamtgesellschaftliche Wirkung erzielen.
Die hier skizzierten Ideen werden sich nur dann realisieren lassen, wenn die Sozialproteste
wieder an Dynamik gewinnen. Im November 2005 wird eine Konferenz von neuen sozialen
Bewegungen und Gewerkschaften die Bedingungen des Protests erneut ausloten.

© Ossietzky 21 / 2005 | |
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| | Artikel
in "Ossietzky" 21 / 2005 | |
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| | Peter
Grottian | |
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