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Glosse
vom 24. Mai 2010:
Hannelore Kraft -
verfassungsfeindlich?
Von
M.W.
„BILD
Dir meine Meinung“ (am Sonntag) nutzend, verkündete
Hannelore Kraft ihrem inzwischen reichlich verwirrten Wahlvolk:
Jetzt bestünden nur noch zwei Chancen, Nordrhein-Westfalen
regierbar zu machen, entweder Große Koalition oder Neuwahlen.
Die dritte Möglichkeit, nämlich eine sozialdemokratisch-grüne
„Minderheitsregierung“, lehne sie ab, denn das
sei „Harakiri“.
Die
ehemalige Wissenschafts- und Forschungsministerin geht da
mit den Begriffen der japanischen Kriegerkaste etwas nachlässig
um. „Harakiri“ ist nur der Akt des Bauchaufschlitzens
beim „Suppuku“, das sie offensichtlich meint,
also dem Samurai-Brauch der rituellen Selbsttötung zum
Zwecke der Wiederherstellung persönlicher Ehre. Aber
von Begrifflichkeiten mal abgesehen – was die gefühlte
NRW-Ministerpräsidentin da strikt verwirft, ist eine
Möglichkeit, die in der Verfassung ihres Bundeslandes
ganz selbstverständlich ihren Platz hat. Koalitionsverträge
sind dort gar nicht vorgesehen, auch bildet das Parlament
nicht die Regierung, sondern es wählt einen Ministerpräsidenten
oder eine –Präsidentin. Im ersten und zweiten Wahlgang
mit einer Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder, dann der anwesenden
Mitglieder des Landtags und, wenn das nichts bringt, im dritten
Wahlgang per Stichwahl, mit einfacher Mehrheit. Der Ministerpräsident
oder die Ministerpräsidentin bildet die Regierung, indem
er oder sie Minister beruft, ohne Mitwirkung des Landtags.
Hannelore Kraft könnte sich also mit den Stimmen der
sozialdemokratischen und grünen Abgeordneten zur Landeschefin
wählen lassen; die einfache Mehrheit käme ohne weiteres
zustande, weil die Abgeordneten der Linkspartei gewiß
nicht den Kandidaten der CDU wählen würden. Hannelore
Kraft müßten sie nicht wählen.
Für
ihre Gesetzesvorhaben müßte diese Regierung sich
dann jeweils parlamentarische Mehrheiten suchen – aber
wo steht geschrieben, daß diese vorweg garantiert sein
sollen? Die Abgeordneten sind, zumindest in der Verfassung,
nicht als fraktionsdiszipliniertes Stimmvieh gedacht. Bleibt
die Mehrheit im Landtag aus, so kann die Regierung ihr Vorhaben
in einen Volksentscheid bringen. Es müßte dann
allerdings einigermaßen überzeugend sein…
Soweit
die Möglichkeiten der Verfassung. Hannelore Kraft, haben
wir jetzt erfahren, hält diesen Teil des obersten Normengefüges
ihres Bundeslandes für sittenwidrig. Das wäre doch
mal ein christlich-abendländisches Postulat beim Neuwahlkampf:
Raus mit den Samurai-Relikten aus der NRW-Landesverfassung!


Gesammelte
Glossen 2006-2008
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