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Hartz IV macht arm Die
Wohlfahrtsverbände haben ihre sozialpolitische Bilanz für 2005 vorgelegt.
Ihre Bewertung der Arbeitsmarktreform Hartz IV fällt vernichtend aus
Von Katharina Schuler Hartz IV war eine große Sozialreform.
Das will Hans-Jürgen Marcus, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, einem
Zusammenschluss deutscher Wohlfahrtsverbände, gar nicht in Abrede stellen.
Die größte Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik nennt
er das Kernstück der Schröderschen Agenda 2010 sogar. Nur dass groß
nicht gut heißt. Im Gegenteil. Vielmehr breite sich Armut aus, sagte Marcus
am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung der sozialpolitischen Bilanz für
2005. Für den überwiegenden Teil der Leistungsempfänger habe sich
die Lage dramatisch verschlechtert. Ein Beispiel: Die Zahl der Kinder
in der Sozialhilfe ist von einer Million Ende 2004 auf 1,5 Millionen 2005 gestiegen.
Kleiderkammern und Mittagstische erlebten einen großen Zulauf. Mittlerweile
gebe es 580 so genannte Tafeln im Land, 2004 waren es noch 350, berichtete Marcus.
In die Beratungsstellen kämen immer häufiger Menschen, die einfach kein
Geld mehr hätten. "345 Euro reichen für viele nicht aus."
Also gäben Hartz-IV-Empfänger die Pauschalen, die sie für besondere
Anschaffungen erhielten, für den laufenden Lebensunterhalt aus.
Die Wohlfahrtsverbände fordern deswegen eine Anhebung der Sätze um mindestens
19 Prozent auf 420 Euro. Dies gelte erst recht, wenn die Mehrwertsteuer im kommenden
Jahr um drei Prozent steigen wird. Doch nicht nur die materielle Situation
habe sich verschlechtert, sagte Marcus. Hartz IV werde auch überall anders
ausgelegt. Darin mag für manchen eine Chance liegen, insgesamt bedeutet es
für die Leistungsempfänger aber vor allem mehr Unsicherheit. Nach Ansicht
der Nationalen Armutskonferenz hat Hartz IV aber auch im Hinblick auf seine Hauptaufgabe
versagt, nämlich die bessere Integration von Langzeitarbeitlosen. Die Reform
fordere von den Betroffenen viel, fördere sie aber wenig, sagte Marcus.
Der Misserfolg habe aber nicht nur damit zu tun, dass es schlicht keine Stellen
gebe, sondern liege auch an der Ideenlosigkeit der Arbeitsagenturen und zuständigen
Kommunen. Als einziges Arbeitsmarktinstrument exzessiv eingesetzt worden seien
die Ein-Euro-Jobs. Doch sei an Weiterbildungs- und Betreuungspauschalen gespart
worden, so dass eine Qualifizierung, die die Integration in den ersten Arbeitsmarkt
unterstützen könnte, unterblieb. Bei den unter 25-Jährigen, die
ja ebenfalls zur Hauptzielgruppe der Arbeitsmarktpolitik der rot-grünen Regierung
gehört hatten, seien die Mittel für Sozialarbeit massiv gekürzt
worden, weswegen auch sie heute eher schlechtere als bessere Chancen hätte.
Mit dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungsgesetz
zum Sozialgesetzbuch II wurden unlängst auch noch die Eingliederungshilfen
um 50 Prozent gekürzt, die Rentenbeitragszahlungen abgesenkt und die Möglichkeiten
für Jugendliche, den elterlichen Haushalt zu verlassen, verringert. Geplant
sei nun schon wieder ein weiteres Optimierungsgesetz, sagte Marcus, von dem er
befürchte, dass es sich vor allem um eine Optimierung für die Staatskasse,
nicht jedoch für die Betroffenen handele.
Die Zahl der Fälle, in
denen Menschen zu unrecht Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, schätzte
Marcus auf zwei bis drei Prozent. Ein großes Problem gäbe es jedoch
nach wie vor mit falschen Bescheiden. Die Nationale Armutskonferenz geht davon
aus, dass bis zu 90 Prozent der Leistungsberechnungen falsch sind. Für
die stellvertretende Sprecherin, Erika Biehn, ist es deswegen von entscheidender
Bedeutung, dass Klagen vor den Sozialgerichten auch künftig gebührenfrei
bleiben. Wegen des Ansturms auf die Gerichte sehen viele Bundesländer das
anders. Einige planen, eine Klage in erster Instanz demnächst nur zuzulassen,
wenn eine Gebühr von 75 Euro bezahlt wurde. "Das wäre fatal",
sagte Biehn am Dienstag in Berlin. "Für arme Menschen sind 75 Euro sehr
viel Geld". Ihnen würde es noch schwerer gemacht, zu ihrem Recht zu
kommen. Dass die Hartz-Reformen gerade die Situation von Langzeitarbeitslosen
und Schwervermittelbaren entgegen ihrer ursprünglichen Intention eher erschwert
als erleichtert haben, belegte unlängst auch eine Studie des Instituts für
Sozialforschung und Sozialwirtschaft (iso). Darin wurden die Auswirkungen der
Arbeitsmarktreformen Hartz I-III evaluiert. Zwar seien Arbeitsabläufe in
den Agenturen effizienter geworden, doch gebe es einen wachsenden Widerspruch
zwischen dem Zwang zur Wirtschaftlichkeit, der auf die Agenturen ausgeübt
werde, und ihrem sozialen Auftrag, allen Arbeitslosen gleichermaßen Hilfe
bei der Suche nach einer neuen Stelle anzubieten. Da de Bundesagentur für
jeden Arbeitslosen, der vom Arbeitslosengeld I in das Arbeitslosengeld II abrutscht,
einen so genannten Aussteuerungsbetrag von 10.000 Euro an den Bund bezahlen muss,
konzentriert sie sich besonders auf Arbeitslose, die vergleichsweise leicht zu
vermitteln sind. Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose werden kaum noch
betreut, weil ihre Vermittlung ohnehin aussichtslos erscheint. "Faktisch
werden Betreuungskunden, für die noch im Bericht der Hartz-Kommission die
intensivste Unterstützung vorgesehen war, in Nicht-Betreuungskunden verwandelt",
schlussfolgert Volker Hielscher, der die Studie mit erarbeitet hat. Angesichts
dieser beiden Berichte kann man also wohl nur zu dem Ergebnis kommen, dass die
Reformen zwar geeignet sind, die Kosten der Arbeitslosigkeit zu senken, nicht
jedoch dazu, die Chancen für Arbeitslose zu verbessern. Es gibt reichlichen
Optimierungsbedarf. 
© ZEIT online, 28.3.2006 | |
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| | Bericht
in der ZEIT vom 28.03.2006 | |
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