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Glosse
vom 07. März 2010:
Gott
als Arbeitgeber?
Von
M.W.
Kirchliche
Einrichtungen, Sozialwerke, Krankenhäuser etc. beschäftigen
in großer Zahl ArbeitnehmerInnen, Sozialarbeiter, Krankenschwestern
und andere. Also sind Lohn- und Arbeitsbedingungen zu vereinbaren,
was normalerweise im Rahmen der Tarifautonomie geschieht,
aus der sich ein Streikrecht herleitet. In einem Konfliktfall
hatte im vergangenen Herbst die Gewerkschaft ver.di zur Arbeitsniederlegung
in Einrichtungen des Diakonischen Werkes in OWL aufgefordert.
Die Diakonie und andere kirchliche Arbeitgeber klagten dagegen
beim Arbeitsgericht Bielefeld, und dieses bestätigte
ihnen: In solchen Einrichtungen darf nicht gestreikt werden,
es gelten hier kirchliche Sonderrechte. Die Gewerkschaft ver.di
will dagegen Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamm einlegen.
Man darf gespannt sein, wie dieser Grundsatzstreik ausgeht;
existieren die Kirchen, was die Tarifautonomie angeht, sozusagen
überirdisch?
Interessant
eine Äußerung von Pastor Günther Barenhoff,
vom Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe: „Gott
kann man nicht bestreiken.“ Das wirft die Frage auf,
ob Arbeitgeber kirchlicher Art göttliche Eigenschaften
haben. Bisher ist eine dahingehende Auslegung des Evangeliums
uns jedenfalls nicht bekannt.


Gesammelte
Glossen 2006-2008
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