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Glosse
vom 03. Februar 2009:
Der Bock als Gärtner
Von
M.W.
Verfassungsschutzpräsident
Heinz Fromm, so meldete das "Westfälische Volksblatt"
mit der Quelle dpa, habe die weitere "Beobachtung"
der Linkspartei für notwendig erklärt. Dies (und
da wird die Angelegenheit interessant) mit folgender Begründung:
"In programmatischen Aussagen der Linken sei nach wie
vor von einer Veränderung der Eigentums- und Herrschaftsverhältnisse
die Rede".
Das
Grundgesetz und die erläuternden Aussagen des Bundesverfassungsgerichts
lassen keinen Zweifel daran, daß nicht nur die Rede
von derartigen Veränderungen, sondern auch die Anstrengung,
sie zu erreichen, verfassungskonform ist, vorausgesetzt, der
Kernbestand des Grundgesetzes (siehe Art. 79 (3) GG) wird
dabei nicht angetastet. Dies dürfte dem Verfassungsschutzpräsidenten
bekannt sein. Wenn wir davon ausgehen, daß die Presseagentur
richtig berichtet hat, ergibt sich also folgender Sachverhalt:
Der höchste Verfassungsschützer hat bei seinem Amtshandeln
nicht das Grundgesetz, sondern eine andere, von diesem abweichende
oberste Norm im Sinne. Er sollte sie ausformulieren und bekanntgeben,
damit seine Klienten wissen, woran sie sind. Das Grundgesetz
kann dann zu den Akten gelegt und das Bundesverfassungsgericht
in den Ruhestand geschickt werden.


Gesammelte
Glossen 2006-2008
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