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Thema: Verfassungsschutz
Lichtscheue
Gesellen
Von Arno Klönne
Ein Skandal heftigster Art: Aus dem neonazistischen Untergrund
heraus läuft über Jahre hin eine politisch gezielte
Mordserie , ohne dass Justiz und Polizei sich überhaupt
auf diese Spur setzen. Unter dem Etikett »Dönermorde«
werden die Taten der Bevölkerungsgruppe zugeordnet ,
die das Angriffsziel der mörderischen »Heimatschützer«
war.
Und die Behörden verhielten sich blind, obwohl doch die
Szene, der die Täter entstammten, in engem Kontakt mit
Ämtern stand, die dem Schutz der Verfassung dienen sollen.
Obwohl? Oder weil? Das ist die Frage, auf die wir jetzt aus
den zuständigen Ministerien keine Antwort erhalten werden.
Höchst unwahrscheinlich ist auch, dass durch parlamentarische
Aktivitäten Aufklärung zustande kommt.
Geheim und ganz geheim
Denn Verfassungsschutzämter sind Geheimnisträger,
und wie dieser Begriff schon ahnen lässt: Gelegentlich,
unter dem Druck der Öffentlichkeit, geben sie einige
verborgene Sachverhalte preis, aber nicht die wirklich riskanten.
Hinter dem Geheimen, so ihr Amtsverständnis, liegt das
ganz Geheime. Und das muss die Öffentlichkeit auch im
Skandalfall nicht erfahren, selbst ausgewählte Volksvertreter
müssen da nicht eingeweiht werden.
Also bleibt es bei geheimbehördlicher Erklärungsroutine:
Das Versagen einzelner Dienststellen sei schuldig an der Ermittlungspanne,
der behördliche Informationsaustausch habe nicht funktioniert,
die Verfassungsschützer bräuchten mehr Befugnisse,
zentrale Dateien müssten endlich eingerichtet werden.
Und die Kritiker werden belehrt: Der Verfassungsschutz habe
halt vieles zu tun, Rechtsextremismus sei nicht sein einziges
Beobachtungsobjekt.
Lieber »Staatssicherheit«
Die Verfassungsschutzämter in der Bundesrepublik haben
ihre Traditionsgeschichte. Gegründet wurden sie, als
die Westzonen Deutschlands in einen Staat zusammengeführt
waren, und die Regie bei der geheimdienstlichen Tätigkeit
lag zunächst in den Händen der Besatzungsmächte.
Neben den Verfassungsschutzämtern etablierten sich geheimdienstlich
der Bundesnachrichtendienst (BND, zunächst als »Organisation
Gehlen«) und der »Militärische Abwehrdienst«
(MAD).
Den Namen »Verfassungsschutz« empfand Gerhard
Schröder, Bundesinnenminister unter Konrad Adenauer,
als »unglückliche Bezeichnung«. Besser sei
es, so meinte er, hier den Namen »Dienst für Staatssicherheit«
einzusetzen. Es blieb jedoch bei der nominalen Inanspruchnahme
der Verfassung, die ja auch ihre Marketingvorzüge hat,
und wie peinlich wäre es geworden, wenn man von »Stasi-Ost«
und »Stasi-West« hätte sprechen müssen.
Verfassungsschützer und Zitronenfalter
Schützt der Verfassungsschutz die Verfassung? Dies anzunehmen,
so ein resignativer Scherz, sei nicht anders, als wenn man
den Zitronenfalter für ein Wesen hielte, das Zitronen
faltet. Staatssicherheit - das hieß in den Gründerjahren
der Bundesrepublik in aller Eindeutigkeit: Parteinahme für
die Integration des westdeutschen Staates in das politische,
ökonomische und militärische System des nordatlantischen
Blocks, teildeutscher Fronteinsatz im Kalten Krieg.
Die Verfassungsschutzämter hatten demnach den Kampf zu
führen, mit geheimdienstlichen Mitteln, gegen »die
Roten«, gegen Kommunisten, aber auch gegen all diejenigen
Gruppen und Menschen, die mit »dem Osten« Verständigung
suchten oder gegen die Einbindung Westdeutschlands in den
westlichen »industriell-militärischen Komplex«
opponierten.
Gutes Personal ist schwer zu kriegen
Geheimdienste brauchen erfahrene Mitarbeiter und willige V-Leute.
Die standen im Nachkriegsdeutschland für den Kalten Krieg
gegen »die Kommunisten« (und diejenigen, denen
man behördlicherseits Nähe zu Kommunisten zuschrieb)
hinreichend zur Verfügung, aus dem Reservoir des »Dritten
Reiches«, ehemalige Profis aus SS und SD, aus dem Justiz-
und Polizeidienst des NS-Staates. In der Verfolgung von Kommunisten
oder ähnlichen »Staatsfeinden« hatten sie
viel Erfahrung.
In der Zeitung der Industriegewerkschaft Metall war 1963 zu
lesen: »Der Verfassungsschutz der Bundesrepublik ist
Todfeinden der Freiheit anvertraut. Frühere SS-Führer,
ehemalige Beamte und Agenten des berüchtigten SD sind
an wichtigsten Stellen des Bundesverfassungsschutzamtes tätig.«
Verfassungsfeinde konstruiert
Präsident dieser Behörde war zuerst der abenteuerliche
Otto John, den der britische Geheimdienst in sein Amt hievte,
der dann aber einen mysteriösen Ausflug in die DDR unternahm.
Dann folgte der zuverlässige Hubert Schrübbers.
1972 musste er zurücktreten, seine Tätigkeit für
die politische Justiz in Hitler-Deutschland war zum Ärgernis
für die Öffentlichkeit geworden.
1963 noch war das Bundesministerium des Inneren da weniger
rücksichtsvoll; es wies Kritik an der Personalauswahl
für den Verfassungsschutz in folgender Weise zurück:
»Es gibt nur wenige Kräfte, die den schwierigen
Aufgaben hier genügen. Ein dringendes Sicherheitsbedürfnis
wäre in nicht zu verantwortender Weise aufs Spiel gesetzt,
wenn die öffentlich kritisierten ehemaligen SS-Angehörigen
aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz entlassen würden.«
Das Verbot der KPD im Jahre 1956 hatte Verfassungsschützern
die Möglichkeit gegeben, die Kommunistenjagd auszuweiten.
Für zigtausende von Strafverfahren wurden geheimdienstlich
Beweise bereitgestellt, und der Verfolgungseifer betraf keineswegs
nur kommunistische Parteigänger, sondern entschiedene
Oppositionelle insgesamt. Der Rechtsanwalt Heinrich Hannover
hat damals in seinem Buch »Diffamierung der politischen
Opposition im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat«
offengelegt, wie - gegen den Sinn des Grundgesetzes - »Verfassungsfeinde«
gewissermaßen konstruiert wurden.
Grundgesetz nicht verstanden
Solche Traditionen sind zählebig. Um die aktuelle geistige
Verfassung des Verfassungsschutzes in den Blick zu nehmen:
Noch immer gilt diesen Behörden - in den veröffentlichten
Verfassungsschutzberichten finden sich viele Belege dafür
- das Eintreten für Alternativen zur kapitalistischen
Gesellschaftsordnung als »staatsfeindlich«. Offenbar
mangelt es in Ämtern, die der Verfassung Schutz geben
sollen, an der Fähigkeit, das Grundgesetz der Bundesrepublik
zu verstehen.
Mit »freiheitlich-demokratischer Grundordnung«
ist in unserer Verfassung keineswegs die Verpflichtung der
Bürgerinnen und Bürger auf die Anbetung des Marktes
gemeint. Und radikale Kritik der ökonomisch bestimmten
Machtverhältnisse, der gegenwärtigen gesellschaftlichen
Realität also, ist kein Indiz für Demokratiefeindlichkeit.
Normalerweise kriminell
Den geheimen Teil der Tätigkeit des Verfassungsschutzes
betreffend, und hier liegt der Schwerpunkt verfassungsschützerischer
Dienste: Was ist davon zu halten, wenn eine staatliche Organisation
sich operativer Praktiken bedienen kann, die der Normaldefinition
nach kriminell sind - zum Beispiel Nichtanzeige von Straftaten,
fahrlässige Beihilfe zum Betrug?
Wenn V-Leute des Verfassungsschutzes munter in politischen
Gruppen oder Parteien arbeiten und diesen so Einfluss verschaffen,
deren antidemokratischer und rassistischer Charakter außer
Zweifel steht und vom Verfassungsschutz selbst auch herausgestellt
wird? Wenn auf diese Weise verfassungsfeindlichen Umtrieben
sogar staatliche Finanzhilfe geleistet wird? Wer unterwandert
da wen? Rechtfertigt das Interesse an Quellenschutz, dass
Verbrechen klammheimlich vom Verfassungsschutz gedeckt werden?
Das
»Celler Loch«
Ein
Exempel dafür, wie geheimdienstliche Aktivitäten
sich von allen rechtsstaatlichen Bedenken trennen können,
war das »Celler Loch«. Der niedersächsische
Verfassungsschutz arrangierte bei dieser »Aktion Feuerzauber«
einen Sprengstoffangriff auf ein Gefängnis, um sich so
das Vertrauen eines dort einsitzenden politischen Häftlings
zu verschaffen.
Wer
will angesichts solcher Praktiken noch unterscheiden zwischen
echtem und geheimdienstlich vorgetäuschtem Terrorismus?
Und was die Informationsleistungen der Verfassungsschützer
angeht: Da lassen sich aus den Veröffentlichungen von
Rolf Gössner, einem sachkundigen Kritiker, erhellende
Einsichten gewinnen. Dunkelmänner sind keine Pflegekräfte
für das Grundgesetz der Bundesrepublik.
Fazit:
Mit einem Rechtsstaat ist diese Tätigkeit des Verfassungsschutzes
nicht vereinbar. Und freiheitlich-demokratischen Verhältnissen
bringt sie Schaden. Es ist an der Zeit, solcherart geheime
Dienste für Staatssicherheit, etabliert in den Jahren
des Kalten Krieges, nicht länger als Normalität
hinzunehmen.


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